Rechtsprechung
BAG, 17.10.2001 - 4 AZN 326/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- lexetius.com
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 17.05.2000 - 24 Ca 274/99
- LAG Hamburg, 21.11.2000 - 2 Sa 64/00
- BAG, 17.10.2001 - 4 AZN 326/01
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 05.01.1989 - 4 AZN 629/88
Eingruppierung: Kirchenmusiker; Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - Divergenz …
Auszug aus BAG, 17.10.2001 - 4 AZN 326/01
Der Senat hat keinen Anlaß, seine auch vom Kläger angeführte Rechtsprechung aufzugeben (24. März 1987 - 4 AZN 725/86 - AP ArbGG 1979 § 72 a Grundsatz Nr. 31 und 5. Januar 1989 - 4 AZN 629/88 - BAGE 60, 344), wonach eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit Erfolg gestützt werden kann auf die Verletzung der Rechtsgrundsätze, die von der Rechtsprechung zur unbewußten Tariflücke und die Möglichkeiten ihrer Schließung durch die Gerichte für Arbeitssachen entwickelt worden sind. - BAG, 10.12.1997 - 4 AZN 737/97
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Grundsatz und Divergenz
Auszug aus BAG, 17.10.2001 - 4 AZN 326/01
Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ist dann zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer durch das Revisionsgericht klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (st. Rspr. zB Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZN 737/97 - AP ArbGG 1979 § 72 a Nr. 40 = EzA ArbGG 1979 § 72 a Nr. 83, mwN). - BAG, 24.03.1987 - 4 AZN 725/86
Unbewußte Tariflücke - Allgemeines staatliches Tarifrecht - …
Auszug aus BAG, 17.10.2001 - 4 AZN 326/01
Der Senat hat keinen Anlaß, seine auch vom Kläger angeführte Rechtsprechung aufzugeben (24. März 1987 - 4 AZN 725/86 - AP ArbGG 1979 § 72 a Grundsatz Nr. 31 und 5. Januar 1989 - 4 AZN 629/88 - BAGE 60, 344), wonach eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit Erfolg gestützt werden kann auf die Verletzung der Rechtsgrundsätze, die von der Rechtsprechung zur unbewußten Tariflücke und die Möglichkeiten ihrer Schließung durch die Gerichte für Arbeitssachen entwickelt worden sind. - LAG Hamburg, 21.11.2000 - 2 Sa 64/00
Tarifgerechte Vergütung; Anspruch auf höhere Eingruppierung eines …
Auszug aus BAG, 17.10.2001 - 4 AZN 326/01
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. November 2000 - 2 Sa 64/00 - wird als unzulässig verworfen.
- BAG, 08.12.2011 - 6 AZN 1371/11
Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung - Wartezeit
Die Beschwerde ist begründet, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der aufgeworfenen Rechtsfrage abhängt, diese Rechtsfrage durch das Revisionsgericht klärungsfähig und klärungsbedürftig ist und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder jedenfalls eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (vgl. BAG 17. Oktober 2001 - 4 AZN 326/01 - zu II 1 der Gründe mwN, EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 1 Allgemeiner Verwaltungsdienst VergGr. IIa Nr. 11a) . - LAG Hamm, 08.01.2015 - 17 Sa 1458/14
Höhe der tariflichen Vergütung eines Musikers in einem städtischen …
Die Entscheidung wird gleichwohl für eine Vielzahl bereits anhängiger oder zu erwartender gleichgelagerter Prozesse ausschlaggebend, so dass die Rechtsfrage allgemeine Bedeutung hat (BAG 17.10.2001 - 4 AZN 326/01 - Rdnr. 8, EzBAT §§ 22, 23 BAT B 1 VergGr. II a Nr. 11 a;… 26.05.1955 - 2 AZR 66, 53 - Rdnr. 18, BAGE 2, 26;… Schwab a.a.O. § 72 ArbGG Rdnr. 28).Der insoweit darlegungspflichtige Kläger (BAG 17.10.2001 a.a.O. Rdnr. 8) hat nicht dargelegt, dass und gegebenenfalls in welchem Umfang Musiker des Theaters Münster für das Spielen eines ungewöhnlichen Instruments eine höhere Vergütung entsprechend seinem Begehren für sich beanspruchen.
- BAG, 12.09.2006 - 6 AZN 491/06
Nichtzulassungsbeschwerde
Der Beschwerdeführer muss deshalb darlegen, dass die Entscheidung des Rechtsstreits von einer durch das Revisionsgericht klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (vgl. BAG 17. Oktober 2001 - 4 AZN 326/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 1 Allgemeiner Verwaltungsdienst VergGr. II a Nr. 11a, zu II 1 der Gründe mwN; Senat 5. Juli 2006 - 6 AZN 289/06 -, zu II 1 der Gründe). - BAG, 10.12.2008 - 10 AZN 1010/08
Entrichtung von Sozialkassenbeiträgen - Herausgabe von Kopien für …
Die Beschwerde ist begründet, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der aufgeworfenen Rechtsfrage abhängt, diese Rechtsfrage durch das Revisionsgericht klärungsfähig und klärungsbedürftig ist und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder jedenfalls eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (vgl. BAG 17. Oktober 2001 - 4 AZN 326/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 1 Allgemeiner Verwaltungsdienst VergGr. II a Nr. 11a, zu II 1 der Gründe mwN) .